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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 1 B 628/15   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 1 B 628/15 (https://dejure.org/2015,26747)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.09.2015 - 1 B 628/15 (https://dejure.org/2015,26747)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 (https://dejure.org/2015,26747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung Leistungsvergleich Anlassbeurteilung Regelbeurteilung Ersetzen einer dienstlichen Beurteilung Bewährungsvorsprung Zuständige Beurteiler

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich; Anlassbeurteilung; Regelbeurteilung; Ersetzen einer dienstlichen Beurteilung; Bewährungsvorsprung; Zuständige Beurteiler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen eines ausdrücklich formulierten Antrags i.R.e. Beschwerdebegründung; Treffen einer Auswahlentscheidung durch den Dienstherrn auf der Grundlage aktueller Beurteilungen der Bewerber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen eines ausdrücklich formulierten Antrags i.R.e. Beschwerdebegründung; Treffen einer Auswahlentscheidung durch den Dienstherrn auf der Grundlage aktueller Beurteilungen der Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2014 - 1 B 1251/14

    Anfechtbarkeit einer Zwischenregelung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 1 B 628/15
    Hinsichtlich des erstinstanzlich gestellten Antrags zu 2., der Antragsgegnerin aufzugeben, den Beigeladenen zunächst von der Aufgabe der Wahrnehmung des oben genannten Dienstpostens zu entbinden, hat der Antragsteller in seiner Beschwerdebegründungsschrift unter 3. ausgeführt, die Annahme des Senats im Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 -, das Eilverfahren werde innerhalb von Wochen oder wenigen Monaten entschieden, habe sich nicht bewahrheitet; der Beigeladene habe schon einen beachtlichen Bewährungsvorsprung erlangt.

    Dies gilt auch in Ansehung der im Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 - dargelegten Gründe für einen vorläufigen Verbleib des Beigeladenen auf dem Dienstposten (siehe Seite 7 f. des Beschlussabdrucks).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 1 B 1042/11

    Ausnahmsweise Unschädlichkeit des Fehlens eines nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 1 B 628/15
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2012 - 1 B 1042/11 -, IÖD 2012, 134 = juris, Rn. 2 ff., m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2012 - 1 B 1042/11 -, IÖD 2012, 134 = juris, Rn. 22 - 26.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 1 B 628/15
    Dazu, dass der Leistungsvergleich in erster Linie anhand dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden muss und Ergebnisse von Auswahlgesprächen nur ergänzend herangezogen werden dürfen, siehe z. B. Bay. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 3 CE 12.2469 -, RiA 2013, 222 = juris, Rn. 31, 36, 38, mit umfangreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; ferner schon - mit ausführlicher Begründung - Senatsbeschluss vom 23. Juni 2004- 1 B 455/04 -, NWVBl. 2004, 463 = juris, Rn. 32 f.
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 1 B 628/15
    Dazu, dass der Leistungsvergleich in erster Linie anhand dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden muss und Ergebnisse von Auswahlgesprächen nur ergänzend herangezogen werden dürfen, siehe z. B. Bay. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 3 CE 12.2469 -, RiA 2013, 222 = juris, Rn. 31, 36, 38, mit umfangreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; ferner schon - mit ausführlicher Begründung - Senatsbeschluss vom 23. Juni 2004- 1 B 455/04 -, NWVBl. 2004, 463 = juris, Rn. 32 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 1 B 201/16

    Messen der erbrachten Leistungen eines Beamten i.R. seiner dienstlichen

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 14. März 2012- 1 B 1042/11 -, IÖD 2012, 134 = juris, Rn. 2 bis 5, m. w. N., und vom 28. September 2015- 1 B 628/15 -, ZBR 2016, 176 = juris, Rn. 2 f.

    Hierzu und mit zahlreichen Nachweisen der (bisherigen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 -, IÖD 2015, 30 = juris, Rn. 14 f.; vgl. ferner OVG NRW, Beschluss vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 -, ZBR 2016, 176 = juris, Rn. 26 f.; zu dem Anordnungsgrund in den Fällen einer sog. reinen Dienstpostenkonkurrenz vgl. schließlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 1 B 1206/15 -, IÖD 2016, 78 = juris, Rn. 37 bis 45, m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 B 628/16

    Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens aufgrund Besetzung des

    Dass für die Stellenbesetzung nunmehr der in dem seinerzeit von dem Antragsteller angestrengten Eilverfahren (VG Köln, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 15 L 1691/14 -, im Anschluss Beschluss des Senats vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 -, mit dem dem Eilantrag des Antragstellers stattgegeben wurde) beigeladene und zwischenzeitlich zum Leitenden Polizeidirektor (A 16) beförderte Konkurrent vorgesehen sei, lasse den Abbruch nicht als willkürlich erscheinen.

    Zur Begründung dieser Neuausrichtung hat sie auf das (nach ihren Angaben in der Beschwerdeerwiderung an alle Bewerber und damit auch den Antragsteller gerichtete) Schreiben vom 18. November 2015 Bezug genommen, mit dem sie die vormalige Auswahlentscheidung mit Blick auf den Beschluss des Senats vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 - aufgehoben hatte.

    Durch diese Korrektur ihrer Organisationsgrundentscheidung ist zugleich der Bezugspunkt jenes Auswahlverfahrens entfallen, für das der Senat in seinem Beschluss vom 28. September 2015 im Verfahren 1 B 628/15 Maßgaben aufgestellt hatte.

    Angesichts dieser Bedeutung lässt der Umstand, dass die Antragsgegnerin in Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 28. September 2015 (1 B 628/15) die Besetzung des Dienstpostens mit dem seinerzeit Beigeladenen im Oktober 2015 rückgängig gemacht hat und der Dienstposten seither vakant war, eine zügige Neubesetzung als umso dringlicher erscheinen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 6 B 355/18

    Beschwerde eines Stadtamtmanns i.R.e. Eilantrags auf Fortführung eines internen

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. März 2017 - 5 S 2546/16 -, VBlBW 2017, 464 = juris Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 B 1573/17 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 -, juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 146 Rn. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 1 B 884/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren auf Erlass einer einstweiligen

    vgl. dazu den Senatsbeschluss vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 -, juris, Rn. 14 f.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17

    Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass in Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung besteht, weil ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (OVG RP, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 2 B 10430/14 -, IÖD 2014, 175 und juris Rn. 3 ff. m.w.N.; auch im Übrigen bislang ganz überwiegende Ansicht, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, NVwZ-RR 2012, 71 und juris Rn. 17; Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1.09 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 43 und juris Rn. 2 ff.; VGH BW, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272 und juris Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 -, DÖD 2016, 20 und juris Rn. 26).
  • VGH Hessen, 14.10.2015 - 1 A 1203/15
    Vielmehr ist der Dienstherr verpflichtet, dann, wenn eine wesentliche Grundlage für die Auswahlentscheidung im Verfahren entfällt bzw. wie hier durch eine neue dienstliche Beurteilung ersetzt wird, allein auf der Grundlage dieser neuen dienstlichen Beurteilung zu entscheiden (vgl. OVG NRW - 1 B 628/15 -, juris, Rdnr. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 1 B 1026/15

    Anforderungen an eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung der

    vgl. nur den Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 -, IÖD 2015, 30 = juris, Rn. 14 f., m. w. N., sowie den Senatsbeschluss gleichen Rubrums vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 -, juris, Rn. 26.
  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

    Zwar dürfte grundsätzlich eine wesentliche Grundlage für die Auswahlentscheidung entfallen, wenn der Dienstherr eine ihr zugrunde liegende Beurteilung nachträglich durch eine neue ersetzt (vgl. OVG NW, Beschluss vom 28.09.2015 - 1 B 628/15 -, Rn. 15, [...]), jedoch haben sich vorliegend weder das Gesamturteil noch die Bewertungen der Einzelmerkmale verändert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2017 - 2 M 2/17

    Bodenschutzrechtliche Anordnung - Antragstellung im Rahmen von § 146 Abs. 4 S. 3

    Dem Erfordernis der "Antragstellung" wird im Rahmen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO bereits dann genügt, wenn ein ausdrücklicher Antrag zwar nicht gestellt wurde, sich das Rechtsschutzziel aber mittels Auslegung der Beschwerdegründe eindeutig ergibt (OVG LSA, Beschl. v. 15.05.2012 - 1 M 40/12 -, juris, RdNr. 2; OVG NW, Beschl. v. 28.09.2015 - 1 B 628/15 -, juris, RdNr. 2; VGH BW, Beschl. v. 01.07.2002 - 11 S 1293/02 -, juris, RdNr. 3).
  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22

    Anspruch auf einstweilige Anordnung im Auswahlverfahren für

    Wenn der Dienstherr eine der zugrundeliegenden Beurteilungen nachträglich durch eine neue ersetzt, ist eine wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung entfallen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 28.09.2015 - 1 B 628/15, juris Rn. 15).
  • VG Köln, 18.05.2016 - 15 L 509/16

    Fortführung eines Auswahlverfahrens für die Besetzung des Dienstpostens des

  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11

    Konkurrentenstreit um das Amt einer Generalstaatsanwältin/ eines

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